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Wir setzen Ihre Ansprüche bei
Behandlungsfehlern durch!
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Auswertung der Behandlungsunterlagen
Anspruchsbegründung und Durchsetzung
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Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachärzten
- Die Beurteilung von Behandlungsfehlern ist ohne medizinisches Fachwissen kaum möglich. Deshalb arbeiten wir eng mit erfahrenen Fachärzten aus verschiedenen Bereichen zusammen.
- Sie unterstützen uns dabei, medizinische Unterlagen richtig einzuordnen, komplexe Abläufe zu verstehen und zu prüfen, ob von dem üblichen medizinischen Standard abgewichen wurde.
Rechtsanwalt: Rechtliche Prüfung
Arzt: Fachärztliche Prüfung
Was sagen unsere Mandanten?
Nichts sagt mehr über unsere Arbeit aus als die Stimmen unserer Mandanten.Lesen Sie selbst, wie Betroffene die Begleitung durch unsere Kanzlei erlebt haben.
Sie hat sich unglaublich einfühlsam und professionell um meinen Fall gekümmert!
Ich habe 4 verschiedenen Kanzleien verglichen und Frau Brockhaus sich schon in der Erstberatung von allen anderen abgehoben und auf ganzer Linie überzeugt.
Wir haben gemeinsam eine Entschädigung erzielt, die ich mir kaum hätte erträumen können. Vielen Dank noch mal!!
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- In unserem ersten Gespräch schauen wir uns Ihren Fall genau an und Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
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Warum wir es schaffen Ihre Rechte durchzusetzen
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Kostenlose Ersteinschätzung
Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und alle Abläufe. -
Prüfung Ihres Falls mit unabhängigen Fachärzte
Sodass wir Ihre Patientenrechte fundiert beweisen und erfolgreich durchsetzen. -
Verhandlungen mit Ärzten und Versicherungen
Wir nehmen Ihnen die Last in dieser schweren Situation und verhandeln in Ihrem Interesse mit Ärzten und Versicherungen.
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Schadensfälle
Schützen Sie Ihre eigene und die Zukunft Ihres Kindes. Wir prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – und setzen durch, was Ihnen rechtlich zusteht
Geburtsschaden
- Führt ein Fehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der Neugeborenenversorgung zu gesundheitlichen Schäden, können sowohl Ihrem Kind als auch Ihnen als Mutter umfassende Ansprüche zustehen.
Häufige Fehler in der Geburtshilfe:
- Übersehene kindliche Notsignale im Herzton-Wehenschreiber
- Verspätete Entscheidung zum Kaiserschnitt trotz eindeutiger Gefahrenlage
- Fehleinschätzung von Risikoschwangerschaften oder Geburtskomplikationen
- Unsachgemäße Anwendung von Geburtszange oder Saugglocke
- Nichtbehandlung von Infektionen oder Blutungen
Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden:
Für Ihr Kind umfasst dies Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle lebenslangen Folgen – etwa für Therapien, Hilfsmittel, Pflege, behindertengerechte Anpassungen der Wohnung und den Mehrbedarf im Alltag. Auch ein Verdienstausfall der Eltern, die aufgrund der Beeinträchtigung zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen müssen, ist ersatzfähig. In schweren Fällen erreichen wir regelmäßig Entschädigungen im siebenstelligen Bereich.
Auch Sie als Mutter haben Ansprüche, wenn Sie durch den Behandlungsfehler körperliche oder seelische Schäden erlitten haben – etwa durch Geburtsverletzungen, operative Komplikationen, traumatische Geburtserlebnisse oder eine fehlerhafte Nachsorge. Ihnen stehen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu, beispielsweise für Behandlungs- und Therapiekosten, Verdienstausfall oder einen durch den Schaden verursachten Mehrbedarf.
Verspätete Krebsdiagnose
- Eine verspätete Diagnose oder ein verzögerter Therapiebeginn können die Heilungschancen erheblich verschlechtern. Studien zeigen: Bereits eine vierwöchige Verzögerung der Krebsbehandlung kann das Sterberisiko je nach Tumorart um rund 6–13 % erhöhen. Je länger Diagnose und Therapie hinausgezögert werden, desto ungünstiger wird die Prognose. Häufig beruhen diese Verzögerungen auf vermeidbaren ärztlichen Versäumnissen – genau diese decken wir auf und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Häufige Fehler in der Krebsdiagnostik:
- Unterlassene Befunderhebung: Notwendige Untersuchungen (z. B. Bildgebung, Labor, Biopsie) werden nicht veranlasst.
- Fehlinterpretation von Befunden: Auffälligkeiten werden übersehen oder falsch bewertet
- Ignorierte Warnsignale: Symptome werden nicht ernst genommen oder fehlgedeutet.
- Verspätete Überweisung: Weiterleitung an Onkologen oder Spezialisten erfolgt zu spät.
- Verzögerte Befundmitteilung: Wichtige Ergebnisse werden nicht zeitnah an den Patienten weitergegeben.
Ihre Ansprüche bei verspäteter Krebsdiagnose:
Bei einem nachweisbaren ärztlichen Behandlungsfehler können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu gehört ein Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Sie Schadensersatz verlangen – unter anderem für Verdienstausfall, Behandlungs- und Therapiekosten sowie weitere finanzielle Nachteile. Führen die Folgen des Fehlers zu dauerhaften Einschränkungen, umfasst der ersatzfähige Schaden auch den Mehrbedarf, etwa für künftige Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen.
Jeder verlorene Monat zählt. Lassen Sie uns prüfen, ob eine frühere Diagnose Ihre Heilungschancen verbessert hätte.
Kostenlos und vertraulich.
Sie vermuten einen Fehler bei Ihrer Behandlung? Wir helfen Ihnen!
Wurden ausreichend Befunde erhoben?
War die Diagnostik richtig?
Wurden Leitlinien eingehalten
Haben Ihre Ärzte wirklich nach Standard gehandelt?
- Wir lassen Ihre Krankenakte durch unabhängige Fachärzte prüfen
- Mit über 80% Erfolgsquote holen wir für Sie, was Ihnen rechtlich zusteht.
- Wir unterstützen Sie gerne. Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch.
Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Operationsfehler / Lagerungsfehler während der Operation
- Eine Operation birgt immer Risiken – doch ärztliche Fehler dürfen nicht dazugehören. Tatsächlich entfallen 34% aller Behandlungsfehlervorwürfe auf chirurgische Eingriffe, womit Operationsfehler die häufigste Fehlerquelle im deutschen Gesundheitssystem sind. Die Folgen reichen von Infektionen über Nervenschäden bis zu bleibenden Behinderungen.
Häufige Operationsfehler:
- Falsche Operationsmethode oder ungeeignetes Verfahren gewählt
- Verwechslung von Körperseiten oder Patienten (sog. „Never Events“)
- Im Körper vergessene Instrumente oder Tupfer nach dem Eingriff
- Verletzung von Organen, Nerven oder Blutgefäßen während der OP
- Mangelhafte Nachsorge und unzureichende postoperative Überwachung
- Unterlassene Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen
Typische Fehler bei der OP-Lagerung
- Unzureichende Polsterung: Druckstellen, Nervenkompression oder Gewebeschäden durch fehlende Schutzmaßnahmen.
- Fehlerhafte Positionierung: Falsche Arm-, Bein- oder Kopfhaltung führt zu Nerven- oder Gefäßverletzungen.
- Zu lange Lagerungsdauer ohne Kontrolle: Vital wichtige Bereiche (z. B. Nervenbahnen) werden während langer Eingriffe nicht überwacht.
- Nichtbeachtung individueller Risiken: Vorerkrankungen, Übergewicht, neurologische Vorschäden oder Gefäßerkrankungen werden bei der Lagerung nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprüche nach einem Operationsfehler:
Wurde ein vermeidbarer Behandlungs- oder Lagerungsfehler begangen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Schadensersatzansprüche bestehen – etwa für notwendige Folgebehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall oder einen erhöhten Pflege- und Unterstützungsbedarf bei dauerhaften Einschränkungen. Entscheidend ist der medizinische Nachweis: Hätte die Operation oder Behandlung bei korrekter Durchführung zu einem besseren Ergebnis geführt?
Infektionen und Sepsis
- Postoperative Infektionen oder eine Sepsis zählen zu den gefährlichsten Komplikationen medizinischer Eingriffe. Gelangen Keime in die Wunde oder den Körper, kann dies zu schweren Entzündungen, Organversagen oder lebensbedrohlichen Zuständen führen. Viele dieser Infektionen wären durch korrekte Hygiene- und Überwachungsmaßnahmen vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in behandlungsfehlerhaften Abläufen oder organisatorischen Mängeln – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche juristisch durch.
Häufige Fehler bei Sepsis und Infektionen:
- Unzureichende Hygiene: Fehler bei Sterilisation, Desinfektion oder Verwendung kontaminierter Materialien.
- Fehlerhafte Wundversorgung: Wunden werden nicht sachgerecht gereinigt, versorgt oder kontrolliert.
- Verspätete Erkennung von Infektzeichen: Fieber, Rötung, Schwellung oder Sekretbildung werden nicht rechtzeitig bemerkt oder ernst genommen.
Unterlassene Diagnostik: Kein Abstrich, keine Laborwerte, keine Bildgebung – trotz klarer Verdachtsmomente. - Unzureichende oder verspätete Therapie: Antibiotika werden zu spät oder falsch gewählt; notwendige operative Sanierungen bleiben aus.
Ihre Ansprüche nach verzögerter Sepsis-Behandlung:
Führt eine vermeidbare Infektion oder Sepsis zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zustehen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa für zusätzliche Krankenhausaufenthalte, Folgeoperationen, medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der Komplikation arbeitsunfähig wurden. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück – beispielsweise Funktionsverluste, Amputationen oder chronische Entzündungen – umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, darunter künftige Pflege-, Therapie- oder Unterstützungsleistungen.
Bei Sepsis oder einem Infekt zählt jede Minute. Wurde dies zu spät erkannt? Wir prüfen Ihren Fall – vertraulich und mit medizinischer Expertise.
Wurden Sie richtig behandelt?
Wir prüfen!
Wurden Sie richtig behandlet? Wir Prüfen!
War die gewählte Behandlung leitliniengerecht?
Wurde die OP-Technik fachgerecht angewendet?
Die Klinik spricht von „normaler Komplikation“?
- Wir lassen Ihren Fall von unabhängigen Fachärzten analysieren.
- Mit über 100 erfolgreich vertretenen Fällen sichern wir Ihre Ansprüche.
- Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen. Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch.
Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Fehlerhafte ästhetische Behandlung
- Ästhetische Behandlungen und Schönheitsoperationen sollen das Wohlbefinden steigern – doch werden sie fehlerhaft durchgeführt, können sie zu dauerhaften Schmerzen, sichtbaren Narben, Verunstaltungen oder funktionellen Beeinträchtigungen führen. Viele dieser Schäden wären durch eine sorgfältige Aufklärung, richtige Indikationsstellung und fachgerechte Durchführung vermeidbar gewesen.
Typische Fehler in der ästhetischen Medizin
- Fehlerhafte OP-Technik: Unsaubere Schnittführung, falsche Implantatpositionierung, unzureichende Gewebebehandlung.
- Komplikationen durch mangelnde Hygiene: Infektionen, Abszesse oder Wundheilungsstörungen.
- Unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung: Risiken, Alternativen oder realistische Ergebnisse werden nicht vermittelt. Bei ästhetischen Eingriffen verlangt die Rechtsprechung eine „schonungslose Aufklärung“.
- Überkorrekturen oder Unterkorrekturen: Ergebnis entspricht nicht medizinischen Standards oder verfehlt das Behandlungsziel.
- Mangelhafte Nachsorge: Komplikationen wie Hämatome, Serome oder Implantatverschiebungen werden nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt.
Ihre möglichen Ansprüche
Führt eine fehlerhafte ästhetische Behandlung zu gesundheitlichen oder dauerhaften ästhetischen Schäden, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für Korrekturoperationen, medizinische Behandlungen, Therapiekosten, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte Narben, Asymmetrien, Sensibilitätsstörungen oder funktionelle Einschränkungen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, beispielsweise für künftige medizinische Eingriffe, ästhetische Korrekturen, Therapien oder Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Medikationsfehler
- Eine falsche Dosierung, ein ungeeignetes Präparat oder gefährliche Wechselwirkungen können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden, Organversagen oder sogar lebensbedrohlichen Situationen führen. Viele dieser Fehler wären bei sorgfältiger Prüfung und Kontrolle vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in unzureichender Anamnese, fehlender Abstimmung im Behandlungsteam oder fehlerhaften ärztlichen Entscheidungen – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Häufige Medikationsfehler:
- Falsche Dosierung: Zu hohe oder zu niedrige Dosierung führt zu Vergiftungen, Nebenwirkungen oder fehlender Wirksamkeit.
- Falsches Medikament: Verwechslungen oder Verordnungen ohne Indikation.
- Gefährliche Wechselwirkungen: Unverträgliche Kombinationen werden nicht erkannt oder beachtet.
- Unterlassene Risikoabklärung: Allergien, Vorerkrankungen oder Nieren- /Leberfunktionen bleiben unberücksichtigt.
- Fehler bei der Verabreichung: Präparate werden falsch oder an falscher Stelle injiziert, Infusionen nicht korrekt überwacht.
- Fehlende Aufklärung: Risiken, Nebenwirkungen oder notwendige Kontrollen werden dem Patienten nicht mitgeteilt.
Ihre Ansprüche bei Medikationsfehlern:
Führt ein Medikationsfehler zu gesundheitlichen Schäden, stehen Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen – etwa für zusätzliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, Organfunktionsstörungen oder chronische Beschwerden zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden außerdem einen Mehrbedarf, etwa für künftige
Falsches Medikament, falsche Dosierung? Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – kostenlos und mit pharmakologischer Fachexpertise.
Versicherungen blockieren?
Wir brechen den Widerstand
Entspricht die Behandlung den medizinischen Standards?
Wurden Sie über alle Risiken vor der Behandlung ordnungsgemäß aufgeklärt?
- Wir decken mit spezialisierten Experten auf, was schiefgelaufen ist.
- 1.000.000+ € Schmerzensgeldzahlungen erstritten
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Chronische Schmerzen nach Gelenkoperation?
Wir decken Prothesenfehler und OP-Mängel auf – und setzen Ihre Ansprüche durch. Kostenlos prüfen lassen.
Orthopädische Fehler
- Orthopädische Eingriffe gehören zu den häufigsten Operationen in Deutschland – und damit auch zu den häufigsten Fehlerquellen. Allein bei Hüft- und Kniegelenksoperationen werden jährlich über 400.000 Eingriffe durchgeführt. Die Gutachterkommissionen bestätigen regelmäßig: Orthopädie und Unfallchirurgie gehören zu den Spitzenreitern bei Behandlungsfehlervorwürfen. Fehlerhafte Prothesen-Implantationen, unsachgemäße Operationstechniken oder unterlassene Nachsorge können zu lebenslangen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen.
Häufige orthopädische Behandlungsfehler:
- Befunderhebungsfehler: Notwendige Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchungen werden nicht veranlasst.
- Fehlinterpretation von Bildbefunden: Frakturen, Risse oder strukturelle Schäden werden übersehen oder falsch bewertet.
- Fehlerhafte operative Versorgung: Schrauben, Platten oder Prothesen werden falsch positioniert oder nicht ausreichend fixiert.
- Unterlassene Nachsorge: Fehlende Kontrolle von Heilverläufen, ausbleibende Reaktionen auf Komplikationen oder Fehlstellungen.
- Nicht erkannte Komplikationen: Infektionen, Implantatlockerungen oder Durchblutungsstörungen bleiben unbehandelt.
- Unpassende Therapieentscheidungen: Konservative Behandlung, obwohl eine Operation zwingend erforderlich gewesen wäre – oder umgekehrt
Ihre Ansprüche nach orthopädischen Fehlern:
Führt ein orthopädischer Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Schmerzensgeldansprüche für körperliche und psychische Beeinträchtigungen zustehen. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, insbesondere für medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund des Fehlers in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Bleiben dauerhafte Bewegungseinschränkungen, Fehlstellungen oder chronische Schmerzen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, zum Beispiel für künftige Therapie-, Pflege- oder Unterstützungsleistungen.
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