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Kanzlei für Medizinrecht Frankfurt am Main

Wir setzen Ihre
Patientenrechte durch!

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung vereinbaren

Erfolgsquote bei außerger. Einigungen
5 %
Zufriedene Mandanten
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Schmerzensgelder erstritten
0 + €
Schnell. Kompetent. Durchsetzungstark.

Wir setzen Ihre Ansprüche bei
Behandlungsfehlern durch!

Kostenlose Ersteinschätzung

- Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 48 h.- Ein spezialisierter Anwalt bespricht Erfolgsaussichten und offene Fragen.

Kostenlose Deckungsanfrage / Kostenaufklärung

- Prüfung Ihrer Police und Einholung einer Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. - Ausführliche Kostenaufklärung falls keine Versicherung besteht oder diese nicht eintritt.

Auswertung der Behandlungsunterlagen

- Einholung aller relevanten Behandlungsunterlagen sowie deren sorgfältige Auswertung.- Abgleich mit dem anerkannten Facharztstandard in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachärzten.

Anspruchsbegründung und Durchsetzung

- Spezialisierte Anwälte begründen Ihre Ansprüche fundiert, sodass Sie den höchstmöglichen Ausgleich für Ihre Schäden erhalten.- Professionelle außergerichtliche und – falls erforderlich – gerichtliche Vertretung zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.

Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachärzten

Rechtsanwalt: Rechtliche Prüfung

Patientenakte anfordern und rechtlich prüfenEinschätzung, ob bei der Behandlung ein Fehler passiert ist.Berechnung des entstandenen Schadens.Verhandlungen mit Ärzten, Kliniken und VersicherernKlage erheben und Ansprüche vor Gericht durchsetzen

Arzt: Fachärztliche Prüfung

Überprüfung der BehandlungsunterlagenBewertung, ob medizinische Behandlung richtig warBeurteilung, ob und wie der Schaden mit der Behandlung zusammenhängt, und wie sich der Gesundheitszustand voraussichtlich entwickelt.Prüfung medizinischer GutachtenÄrztliche Beratung und Begleitung in Gerichtsverfahren

Was sagen unsere Mandanten?

Nichts sagt mehr über unsere Arbeit aus als die Stimmen unserer Mandanten.
Lesen Sie selbst, wie Betroffene die Begleitung durch unsere Kanzlei erlebt haben.

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Wer sind wir?

Warum wir es schaffen Ihre Rechte durchzusetzen

Schadensfälle

Schützen Sie Ihre eigene und die Zukunft Ihres Kindes. Wir prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – und setzen durch, was Ihnen rechtlich zusteht

Geburtsschaden

Häufige Fehler in der Geburtshilfe:

  • Übersehene kindliche Notsignale im Herzton-Wehenschreiber
  • Verspätete Entscheidung zum Kaiserschnitt trotz eindeutiger Gefahrenlage
  • Fehleinschätzung von Risikoschwangerschaften oder Geburtskomplikationen
  • Unsachgemäße Anwendung von Geburtszange oder Saugglocke
  • Nichtbehandlung von Infektionen oder Blutungen

Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden:

Für Ihr Kind umfasst dies Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle lebenslangen Folgen – etwa für Therapien, Hilfsmittel, Pflege, behindertengerechte Anpassungen der Wohnung und den Mehrbedarf im Alltag. Auch ein Verdienstausfall der Eltern, die aufgrund der Beeinträchtigung zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen müssen, ist ersatzfähig. In schweren Fällen erreichen wir regelmäßig Entschädigungen im siebenstelligen Bereich.

Auch Sie als Mutter haben Ansprüche, wenn Sie durch den Behandlungsfehler körperliche oder seelische Schäden erlitten haben – etwa durch Geburtsverletzungen, operative Komplikationen, traumatische Geburtserlebnisse oder eine fehlerhafte Nachsorge. Ihnen stehen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu, beispielsweise für Behandlungs- und Therapiekosten, Verdienstausfall oder einen durch den Schaden verursachten Mehrbedarf.

Verspätete Krebsdiagnose

Häufige Fehler in der Krebsdiagnostik:

  • Unterlassene Befunderhebung: Notwendige Untersuchungen (z. B. Bildgebung, Labor, Biopsie) werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Befunden: Auffälligkeiten werden übersehen oder falsch bewertet
  • Ignorierte Warnsignale: Symptome werden nicht ernst genommen oder fehlgedeutet.
  • Verspätete Überweisung: Weiterleitung an Onkologen oder Spezialisten erfolgt zu spät.
  • Verzögerte Befundmitteilung: Wichtige Ergebnisse werden nicht zeitnah an den Patienten weitergegeben.

Ihre Ansprüche bei verspäteter Krebsdiagnose:

Bei einem nachweisbaren ärztlichen Behandlungsfehler können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu gehört ein Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Sie Schadensersatz verlangen – unter anderem für Verdienstausfall, Behandlungs- und Therapiekosten sowie weitere finanzielle Nachteile. Führen die Folgen des Fehlers zu dauerhaften Einschränkungen, umfasst der ersatzfähige Schaden auch den Mehrbedarf, etwa für künftige Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen.

Jeder verlorene Monat zählt. Lassen Sie uns prüfen, ob eine frühere Diagnose Ihre Heilungschancen verbessert hätte.
Kostenlos und vertraulich.

Sie vermuten einen Fehler bei Ihrer Behandlung?
Wir helfen Ihnen!

Wurden ausreichend Befunde erhoben?
War die Diagnostik richtig?
Wurden Leitlinien eingehalten
Haben Ihre Ärzte wirklich nach Standard gehandelt?

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Operationsfehler / Lagerungsfehler während der Operation

Häufige Operationsfehler:

  • Falsche Operationsmethode oder ungeeignetes Verfahren gewählt
  • Verwechslung von Körperseiten oder Patienten (sog. „Never Events“)
  • Im Körper vergessene Instrumente oder Tupfer nach dem Eingriff
  • Verletzung von Organen, Nerven oder Blutgefäßen während der OP
  • Mangelhafte Nachsorge und unzureichende postoperative Überwachung
  • Unterlassene Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen

Typische Fehler bei der OP-Lagerung

  • Unzureichende Polsterung: Druckstellen, Nervenkompression oder Gewebeschäden durch fehlende Schutzmaßnahmen.
  • Fehlerhafte Positionierung: Falsche Arm-, Bein- oder Kopfhaltung führt zu Nerven- oder Gefäßverletzungen.
  • Zu lange Lagerungsdauer ohne Kontrolle: Vital wichtige Bereiche (z. B. Nervenbahnen) werden während langer Eingriffe nicht überwacht.
  • Nichtbeachtung individueller Risiken: Vorerkrankungen, Übergewicht, neurologische Vorschäden oder Gefäßerkrankungen werden bei der Lagerung nicht berücksichtigt.
 

Ihre Ansprüche nach einem Operationsfehler:

Wurde ein vermeidbarer Behandlungs- oder Lagerungsfehler begangen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Schadensersatzansprüche bestehen – etwa für notwendige Folgebehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall oder einen erhöhten Pflege- und Unterstützungsbedarf bei dauerhaften Einschränkungen. Entscheidend ist der medizinische Nachweis: Hätte die Operation oder Behandlung bei korrekter Durchführung zu einem besseren Ergebnis geführt?

Infektionen und Sepsis

Häufige Fehler bei Sepsis und Infektionen:

  • Unzureichende Hygiene: Fehler bei Sterilisation, Desinfektion oder Verwendung kontaminierter Materialien.
  • Fehlerhafte Wundversorgung: Wunden werden nicht sachgerecht gereinigt, versorgt oder kontrolliert.
  • Verspätete Erkennung von Infektzeichen: Fieber, Rötung, Schwellung oder Sekretbildung werden nicht rechtzeitig bemerkt oder ernst genommen.
    Unterlassene Diagnostik: Kein Abstrich, keine Laborwerte, keine Bildgebung – trotz klarer Verdachtsmomente.
  • Unzureichende oder verspätete Therapie: Antibiotika werden zu spät oder falsch gewählt; notwendige operative Sanierungen bleiben aus.

Ihre Ansprüche nach verzögerter Sepsis-Behandlung:

Führt eine vermeidbare Infektion oder Sepsis zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zustehen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa für zusätzliche Krankenhausaufenthalte, Folgeoperationen, medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der Komplikation arbeitsunfähig wurden. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück – beispielsweise Funktionsverluste, Amputationen oder chronische Entzündungen – umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, darunter künftige Pflege-, Therapie- oder Unterstützungsleistungen.

Bei Sepsis oder einem Infekt zählt jede Minute. Wurde dies zu spät erkannt? Wir prüfen Ihren Fall – vertraulich und mit medizinischer Expertise.

Wurden Sie richtig behandelt?
Wir prüfen!

Wurden Sie richtig behandlet? Wir Prüfen!
War die gewählte Behandlung leitliniengerecht?
Wurde die OP-Technik fachgerecht angewendet?
Die Klinik spricht von „normaler Komplikation“?

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Fehlerhafte ästhetische Behandlung

Typische Fehler in der ästhetischen Medizin

  • Fehlerhafte OP-Technik: Unsaubere Schnittführung, falsche Implantatpositionierung, unzureichende Gewebebehandlung.
  • Komplikationen durch mangelnde Hygiene: Infektionen, Abszesse oder Wundheilungsstörungen.
  • Unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung: Risiken, Alternativen oder realistische Ergebnisse werden nicht vermittelt. Bei ästhetischen Eingriffen verlangt die Rechtsprechung eine „schonungslose Aufklärung“.
  • Überkorrekturen oder Unterkorrekturen: Ergebnis entspricht nicht medizinischen Standards oder verfehlt das Behandlungsziel.
  • Mangelhafte Nachsorge: Komplikationen wie Hämatome, Serome oder Implantatverschiebungen werden nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt.

Ihre möglichen Ansprüche

Führt eine fehlerhafte ästhetische Behandlung zu gesundheitlichen oder dauerhaften ästhetischen Schäden, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für Korrekturoperationen, medizinische Behandlungen, Therapiekosten, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte Narben, Asymmetrien, Sensibilitätsstörungen oder funktionelle Einschränkungen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, beispielsweise für künftige medizinische Eingriffe, ästhetische Korrekturen, Therapien oder Pflege- und Unterstützungsleistungen.

Medikationsfehler

Häufige Medikationsfehler:

  • Falsche Dosierung: Zu hohe oder zu niedrige Dosierung führt zu Vergiftungen, Nebenwirkungen oder fehlender Wirksamkeit.
  • Falsches Medikament: Verwechslungen oder Verordnungen ohne Indikation.
  • Gefährliche Wechselwirkungen: Unverträgliche Kombinationen werden nicht erkannt oder beachtet.
  • Unterlassene Risikoabklärung: Allergien, Vorerkrankungen oder Nieren- /Leberfunktionen bleiben unberücksichtigt.
  • Fehler bei der Verabreichung: Präparate werden falsch oder an falscher Stelle injiziert, Infusionen nicht korrekt überwacht.
  • Fehlende Aufklärung: Risiken, Nebenwirkungen oder notwendige Kontrollen werden dem Patienten nicht mitgeteilt.

Ihre Ansprüche bei Medikationsfehlern:

Führt ein Medikationsfehler zu gesundheitlichen Schäden, stehen Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen – etwa für zusätzliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, Organfunktionsstörungen oder chronische Beschwerden zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden außerdem einen Mehrbedarf, etwa für künftige

Falsches Medikament, falsche Dosierung? Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – kostenlos und mit pharmakologischer Fachexpertise.

Versicherungen blockieren?
Wir brechen den Widerstand

Entspricht die Behandlung den medizinischen Standards?
Wurden Sie über alle Risiken vor der Behandlung ordnungsgemäß aufgeklärt?

Chronische Schmerzen nach Gelenkoperation?
Wir decken Prothesenfehler und OP-Mängel auf – und setzen Ihre Ansprüche durch. Kostenlos prüfen lassen.

Orthopädische Fehler

Häufige orthopädische Behandlungsfehler:

  • Befunderhebungsfehler: Notwendige Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchungen werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Bildbefunden: Frakturen, Risse oder strukturelle Schäden werden übersehen oder falsch bewertet.
  • Fehlerhafte operative Versorgung: Schrauben, Platten oder Prothesen werden falsch positioniert oder nicht ausreichend fixiert.
  • Unterlassene Nachsorge: Fehlende Kontrolle von Heilverläufen, ausbleibende Reaktionen auf Komplikationen oder Fehlstellungen.
  • Nicht erkannte Komplikationen: Infektionen, Implantatlockerungen oder Durchblutungsstörungen bleiben unbehandelt.
  • Unpassende Therapieentscheidungen: Konservative Behandlung, obwohl eine Operation zwingend erforderlich gewesen wäre – oder umgekehrt

Ihre Ansprüche nach orthopädischen Fehlern:

Führt ein orthopädischer Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Schmerzensgeldansprüche für körperliche und psychische Beeinträchtigungen zustehen. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, insbesondere für medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund des Fehlers in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Bleiben dauerhafte Bewegungseinschränkungen, Fehlstellungen oder chronische Schmerzen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, zum Beispiel für künftige Therapie-, Pflege- oder Unterstützungsleistungen.

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MEDLAW Brockhaus

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